AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ali Ihsan Ünler

Holstenring 12, 22763 Hamburg info@haarschneideseminare.de

Stand: 09.05.2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ali Ihsan Ünler (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Trainings- und Begleitleistungen im Bereich Haarschneide-Ausbildung.

(2) Der Auftragnehmer richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge werden nicht abgeschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

(1) Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung der Trainings-Vereinbarung zustande.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 500 € netto vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

(3) Nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist ist der Vertrag voll verbindlich. Eine Kündigung des Vertrags entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht der vollen Paketsumme.

§3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang des gebuchten Pakets ergibt sich aus der Trainings-Vereinbarung und der dort referenzierten Paket-Beschreibung (Anlage 1).

(2) Trainings finden in der Regel im Salon des Auftraggebers statt. Online-Sessions finden über vom Auftragnehmer bereitgestellte Videokonferenz-Plattformen statt.

(3) Eine bestimmte berufliche oder wirtschaftliche Wirkung beim Auftraggeber wird nicht geschuldet. Der Erfolg der Trainingsmaßnahme hängt maßgeblich vom Engagement und der Übungsbereitschaft der teilnehmenden Mitarbeiter ab.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ali Ihsan Ünler

Holstenring 12, 22763 Hamburg info@haarschneideseminare.de Stand: [Monat Jahr]

(1) Die Vergütung richtet sich nach der gewählten Paket-Variante und ergibt sich aus der Trainings-Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Drei Zahlungsoptionen stehen zur Wahl:
a) Einmalzahlung vor Programmstart — 5 % Frühzahler-Rabatt auf die Paketsumme b) Zwei Raten (50 % vor Programmstart, 50 % zur Mitte der Laufzeit) — 2 % Rabatt c) Monatliche Raten über die gesamte Paketlaufzeit verteilt — kein Rabatt

(3) Bei jeder Zahlungsoption ist die erste Rate vor Programmstart fällig.

(4) Reisekosten werden als Pauschale gestaffelt nach Entfernung in Rechnung gestellt: • bis 100 km: 20 € pro Anreise
• 100–150 km: 35 € pro Anreise
• 150–300 km: 80 € pro Anreise

• 300–500 km: 150 € pro Anreise • 500–800 km: 250 € pro Anreise • über 800 km: 350 € pro Anreise

(5) Übernachtungskosten werden nach Beleg abgerechnet (in der Regel 90–130 € pro Nacht).

(6) Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückzustellen.

§5 Termine und Verschiebungen durch den Auftraggeber

(1) Trainingstermine werden nach Programmstart einvernehmlich festgelegt.

(2) Verschiebungen durch den Auftraggeber sind gegen folgende pauschale Gebühren möglich: • Mehr als 21 Tage vor Termin: 50 € Bearbeitungsgebühr
• 8 bis 21 Tage vor Termin: 150 € Verschiebungsgebühr
• 7 Tage und weniger vor Termin: 350 € Verschiebungsgebühr

• Am Tag des Termins oder No-Show: 800 € Stornogebühr
(3) Ein neuer Termin wird erst nach Eingang der entsprechenden Gebühr bestätigt.

(4) Mehrfache kurzfristige Verschiebungen können zur Programmverlängerung über die Maximalfrist hinaus nicht beansprucht werden.

§6 Verschiebungen durch den Auftragnehmer

(1) Bei Krankheit, höherer Gewalt oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen kann der Auftragnehmer Termine verschieben. Die Verschiebung erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt nachweislich entstandene doppelte Reise- und Übernachtungskosten des Auftraggebers, soweit diese durch die Verschiebung tatsächlich verursacht wurden und vom Auftraggeber zeitnah belegt werden.

(3) Bei mehr als zwei Verschiebungen durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Pakets erhält der Auftraggeber als Kulanz einen kostenfreien Online-Trainingstermin im Wert eines halben Tagessatzes.

§7 Programmlaufzeit und Verlängerung

(1) Die Standardlaufzeit der Pakete beträgt: • Fundament: 8 Monate

• Aufbau: 11 Monate
• System: 16 Monate
• Individuell: nach individueller Vereinbarung

(2) Maximal mögliche Verlängerung:
• Fundament: bis zu 11 Monate (3 Monate Puffer) • Aufbau: bis zu 14 Monate (3 Monate Puffer)
• System: bis zu 20 Monate (4 Monate Puffer)

(3) Nach Ablauf der Maximalfrist verfallen nicht in Anspruch genommene Trainingsleistungen ersatzlos. Die volle Vergütung bleibt geschuldet.

(4) Eine Programmpause von maximal 3 Monaten kann bei nachweislichem Notfall (Krankheit länger als 3 Wochen, behördliche Salonschließung, Todesfall in der engeren Familie) schriftlich beantragt werden.

§8 Mitarbeiter-Teilnahme

(1) Bis zu 5 Mitarbeiter des Auftraggebers nehmen je Trainingstag teil. Eine Erhöhung auf bis zu 7 Personen je Trainingstag ist gegen Aufpreis von 250 € netto pro zusätzliche Person möglich.

(2) Bei mehr als 7 teilnehmenden Mitarbeitern ist eine Aufteilung der Gruppe auf zwei Durchläufe erforderlich. Die genauen Konditionen werden individuell im Erstgespräch vereinbart.

(3) Pakete sind salongebunden, nicht personengebunden. Während der Programmlaufzeit kann der Auftraggeber teilnehmende Mitarbeiter austauschen, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird. Der Paketpreis bleibt unverändert.

§9 Geistiges Eigentum und Geheimhaltung

(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Trainings vermittelten Methoden, Inhalte, Schulungsunterlagen, Übungslogbücher, Online-Inhalte und sonstigen Materialien ("Trainings-Inhalte") sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber und seine Mitarbeiter erhalten ein nicht-übertragbares, auf den Salon des Auftraggebers beschränktes Nutzungsrecht für interne Schulungs- und Anwendungszwecke.

(3) Die Weitergabe der Trainings-Inhalte an Dritte (andere Salons, externe Trainer, kommerzielle Plattformen, soziale Medien, Online-Foren) ist untersagt.

(4) Aufzeichnungen, Mitschnitte oder Verbreitung von Online-Sessions, Trainings-einheiten oder Inhalten der Online Academy sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers verboten.

(5) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos außerordentlich zu beenden. Die volle Restsumme des Pakets wird sofort fällig. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich zivilrechtliche Schritte (insbesondere Unterlassung, Schadenersatz) sowie strafrechtliche Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung vor.

§10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der teilnehmenden Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung auf haarschneideseminare.de.

§11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt.